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Briefwechsel als Vertrag Wenn das Schreiben von beiden Parteien unterzeichnet wurde, ist die Schriftform gewahrt Zum Schutze sowohl des Eigentümers als auch des Mieters einer Wohnung schreibt das Gesetz vor, dass Mietverträge in der Regel schriftlich ausgefertigt werden müssen. Aber was heißt eigentlich „schriftlich“? Der Bundesgerichtshof hat nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS entschieden, dass auch ein von beiden Seiten unterzeichneter Briefwechsel diese Krite...
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Urheber:
Redaktion onpra
Titel:
Briefwechsel als Vertrag
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